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Das Problem mit Anspruch und Wirklichkeit

Alice Weidel in Zugzwang

„Im Gegensatz zu anderen Parteien haben wir keine Großspender.“ – so der einstige Satz der AfD, mit welchem die Partei inständig versuchte, sich von anderen Parteien abzuheben. Stand jetzt – ein Gönner aus der Schweiz überwies auf das Konto der AfD innerhalb kurzer Zeit 130.000 Euro – Verwendungszweck: „Wahlkampfspende Alice Weidel“, weitere 150.000 Euro folgten aus den Niederlanden.

Beide Spendengelder sind rechtlich nicht tragbar. Bei Nicht-EU-Ländern, wie der Schweiz gilt eine Obergrenze von 1000 Euro Spendengeld. Selbst bei Spenden aus EU-Ländern gibt es eine gesetzlich bindende Obergrenze von 50.000 Euro, ab welcher der Präsident des Bundestages unverzüglich informiert werden muss.

Über die Definition von unverzüglich lässt sich selbstverständlich streiten, dennoch lagen vom Eingang des Geldes aus den Niederlanden bis zur Zurücküberweisung 3 Monate – unverzüglich sieht anders aus.

Verrat der eigenen Prinzipien

Bei einem Blick in das Parteienprogramm der AfD zeigt sich unmissverständlich, dass der Anspruch der AfD deutlich von der Wirklichkeit auseinanderklafft. Darin heißt es „[…] ferner soll den deutschen Parteien die Beteiligung an Unternehmen sowie die Annahme von Firmen-Spenden verboten werden.“ Außerdem fordere man eine transparentere Parteienfinanzierung. Die Spende aus der Schweiz kam von einer in Zürich eingetragenen Firma – so viel zum Thema Verbot von Firmenspenden.

Doch die Glaubwürdigkeit der AfD sinkt weiter, AfD-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel befindet sich in Erklärungsnot und lamentierte in gewohntem Muster, dass dies eine Attacke sei, um sie persönlich und politisch zu diskreditieren. Diesmal wird es jedoch nicht ausreichen, Schuldige zu suchen und die Verantwortung abzugeben – Antworten müssen her.

Die Staatsanwaltschaft leitet nun ein Ermittlungsverfahren gegen Alice Weidel ein. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Parteiengesetz.

Feststeht jedoch, dass die Alternative für Deutschland, die sich nur zu gern auf die wichtigen und fundamentalen Werte des Rechtsstaates beruft, nun auch mit dessen rechtlich bindenden Aspekten in Berührung kommt. Ein Verstoß gegen das Parteiengesetz macht sich aller Voraussicht nach nicht so gut, auf der berühmten weißen und vorbildlichen Weste der AfD – aber wie war das gleich mit dem Schein und dem Sein…

Noa Marie Sandke

 

Bild: Olaf Kosinsky / kosinsky.eu

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